Seit dem 01.05.2021 gilt die neue EU-Verordnung 2020/740, besser bekannt als EU-Reifenlabel, in allen europäischen Mitgliedsländern.
Das EU-Reifenlabel gibt Ihnen eine Orientierung über 5 Leistungsmerkmale eines Reifens.
Zur Beurteilung eines Reifen sollten jedoch mehr Kriterien herangezogen werden, zum Beispiel der Bremsweg oder das Fahrverhalten auf trockener Fahrbahn.
Das Label sollte eine gute Fachberatung vor Ort also nicht ersetzen.
Die neue Verordnung ersetzt die bis dahin gültige (EG) Nr. 1222/2009 und führt mit den neuen Vorschriften zum EU-Reifenlabel eine Reihe von Änderungen für Pkw- (C1), Llkw- (C2) sowie Bus-und Lkw-Reifen (C3) ein.
Neuerungen:
Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Kraftstoffeinsparung und die Verkehrssicherheit in hohem Maße von der eigenen Fahrweise abhängen, sowie speziell auf folgende Umstände:
Reifen mit dem Symbol sind sogenannte „Eisreifen“, diese Reifen sind für Straßenoberflächen mit Eisschicht oder fester Schneedecke ausgelegt und sollten nur bei sehr schwierigen Witterungsverhältnissen (z. B. niedrigen Temperaturen) zum Einsatz kommen.
Beim Einsatz von sogenannten Eisreifen bei weniger schwierigen Witterungsverhältnissen (z. B. Nässe oder wärmeren Temperaturen) können diese Reifen, insbesondere im Hinblick auf Nasshaftung, Handhabung und Verschleiß, zu suboptimalen Leistung führen.
Für welche Reifen gilt die Verordnung nicht?
Hinweis:
Der Verkauf von Reifen mit bisherigen Reifenlabel gem. EU-Verordnung EG Nr. 1222/2009 ist weiterhin zulässig.